Einwilligung dokumentieren
Wie die Einwilligung des Patienten für eine Live-Aufnahme in Curaki erfasst wird.
Eine Live-Aufnahme des Patientengesprächs setzt die informierte Einwilligung des Patienten voraus. Curaki bildet diesen Schritt technisch als verpflichtendes Einwilligungs-Gate ab, das vor jeder Live-Aufnahme durchlaufen werden muss.
Wann die Einwilligung erforderlich ist
Die Einwilligung ist ausschließlich für die Live-Aufnahme relevant, bei der das gesamte Gespräch inklusive der Äußerungen des Patienten aufgezeichnet wird. Beim Diktat, bei dem nur der Arzt im Nachgang spricht, ist keine gesonderte Einwilligung erforderlich, da keine Patientenäußerungen erfasst werden. Der Unterschied ist ausführlich unter „Aufnahme vs. Diktat wählen" beschrieben.
Wie die Einwilligung erfasst wird
Vor Start einer Live-Aufnahme zeigt Curaki ein Einwilligungs-Gate an. Dieses muss aktiv bestätigt werden, bevor die Aufnahme technisch möglich ist. Ohne diese Bestätigung lässt sich der Aufnahme-Button nicht auslösen.
Das Einwilligungs-Gate ist bewusst als technische Voraussetzung und nicht als bloßer Hinweistext umgesetzt: Eine Aufnahme ohne bestätigte Einwilligung ist im System schlicht nicht möglich.
Wer die Einwilligung einholt
Die eigentliche Aufklärung des Patienten — also die verständliche Erklärung, dass und wozu das Gespräch aufgezeichnet wird — liegt in der Verantwortung der Praxis bzw. des behandelnden Arztes. Curaki bildet die Bestätigung dieser Einwilligung technisch ab, ersetzt aber nicht das eigentliche Aufklärungsgespräch.
Informieren Sie Patienten aktiv und in verständlicher Sprache darüber, dass das Gespräch aufgezeichnet und mithilfe von KI zu einer Dokumentation verarbeitet wird, bevor Sie das Einwilligungs-Gate bestätigen.
Was bei fehlender Einwilligung zu tun ist
Möchte oder kann ein Patient der Aufnahme nicht zustimmen, steht als Alternative jederzeit das Diktat zur Verfügung. Der Arzt kann das Gespräch in diesem Fall im Anschluss in eigenen Worten zusammenfassen, ohne dass eine Aufzeichnung des Patienten selbst erforderlich ist.
Nachvollziehbarkeit
Die Bestätigung der Einwilligung ist an die jeweilige Konsultation gebunden und damit im Nachhinein nachvollziehbar, dass für eine konkrete Live-Aufnahme die Einwilligung technisch bestätigt wurde.
